Aufnahmebedingungen & Beitrittserklärung

Jahresbeitrag der Tennis Abteilung
  • Erwachsene Einzelperson 170 €
  • Erwachsene Ehe-/Partner (beide aktiv) je 160 €
  • Jugendliche über 18 J./ Studenten 90 €
  • Jugendliche von 14 bis einschl. 18 Jahre 80 €
  • Jugendliche 14 - 18 Jahre in Familie (mind.1 Elternteil ist aktives Mitglied) 60 €
  • Kinder 7 - 13 Jahre 65 €
  • Kinder 7 - 13 Jahre in Familie (mind.1 Elternteil ist aktives Mitglied) 40 €
  • Passivbeitrag für Erwachsene, Jugendliche und Kinder 40 €
  • Schnuppersaisonbeitrag (einmalig) für Erwachsene (inkl. 1 Kind) 100 €
  • Monatsabo für Erwachsene 60 €
  • Monatsabo für Schüler, Studenten, Azubi 40 €
Aufnahmebedingungen in die Tennisabteilung

1. Altersgrenzen: Bei den Mitgliedsbeiträgen und bei den Arbeitsstunden gibt es Altersgrenzen. Es zählt das im jeweiligen Jahr erreichte Alter für das gesamte Beitragsjahr. Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr. Beispiel: Hat ein Mitglied am 30.12. Geburtstag und wird 14 Jahre alt, so gilt dieses Alter von 14 Jahren im gesamten Jahr für die Festlegung des Mitgliedsbeitrages oder evtl. Arbeitsstunden.

2. Ableistung von Arbeitsstunden: Unsere regulären aktiven Mitglieder ab 19 Jahre bis 75 Jahre einschließlich sind verpflichtet, Arbeitsstunden abzuleisten. Die Höhe wird jeweils auf der Mitgliederversammlung festgelegt (z. Z. sind es 10 Arbeits- oder 10 Bewirtungsstunden pro Jahr). Bei nicht geleisteten Arbeits- oder Bewirtungsstunden werden 10,– € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde abgebucht, max. also 100 €. Falls Bewirtungsstunden wegen Regens komplett ausfallen, ist die Hälfte der Stunden nachzuholen.

3. Die Einhaltung unserer Hausordnung, sowie der Spiel- und Platzordnung ist verbindlicher Bestandteil der Mitgliedschaft.

4. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, um den Mitgliedsbeitrag und Zahlungen für evtl. Gästespiele und nicht geleistete Arbeitsstunden, etc. von Ihrem Konto einzuziehen, ist zwingend erforderlich.

5. Der Schnuppersaisonbeitrag ist nur im 1. Jahr möglich. Wenn vom Schnuppermitglied keine anderslautende Mitteilung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass im Folgejahr eine reguläre Mitgliedschaft gewünscht wird.

6. Passivierung ist nur auf Antrag nach einer mehrjährigen aktiven Mitgliedschaft möglich.

7. Kündigungen sind nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und sind schriftlich oder per Mail einzureichen.

Hier gibts das Anmeldeformular

Ansprechpartner: Heidi Waibel (Tel. 25895) oder Peter Scholl (Tel. 22926) email: p.scholl@tennis-tsvfischbach.de

Spiel- und Platz-Ordnung

Diese Spiel- und Platzordnung hat Gültigkeit auf der „Tennisanlage im Stockerholz“

1. Spielberechtigung

1.1 Jedes aktive Mitglied ist nach Zahlung des Jahresbeitrages berechtigt, die Tennisanlagen des TSV Fischbach frei zu benutzen.Ausnahmen: Während der Austragung von Verbandsrundenspielen und während der offiziellen Trainingszeiten (gemäß Aushang). Mitglieder haben ansonsten uneingeschränkt Vorrang.

1.2 Passive Mitglieder können nur als Gäste auf der Tennisanlage im Stockerholz spielen. An Veranstaltungen wie Schleifchenturnieren und Clubmeisterschaften dürfen passive Mitglieder kostenfrei teilnehmen.

1.3 Gästespiele

1.3.1 VOR Spielbeginn muss der Name in Druckschrift in ein im Vorraum des Vereinsheims aufliegendes Gästebuch mit Angabe der Anzahl der Spielstunden eingetragen werden. Die Stunde selbst wird durch entsprechende „Gäste“-Magnetstreifen auf der Magnettafel belegt. Die Gebühr für eine Gästestunde beträgt 6,00 € pro Person/Stunde und wird bar bezahlt (Umschlag beim Gästebuch) oder per Lastschrift beim Mitglied abgebucht.

Dies ist maximal 4 Stunden pro Saison mit einem aktiven Mitglied/6 Euro pro Stunde und Spieler möglich. Deswegen ist der Eintrag in das Gästebuch VOR Antritt erforderlich.

1.3.2 Aktive Mitglieder der Tennisclubs

TC Friedrichshafen ٠ ESV Friedrichshafen ٠ TC Ailingen ٠ TC Oberteuringen ٠ TC Kluftern ٠ TC Langenargen ٠ SC Friedrichshafen ٠ TC Meckenbeuren-Kehlen

können ohne Gastgebühr mit einem aktiven Mitglied montags, samstags und sonntags uneingeschränkt, dienstags bis freitags jeweils bis 16.00 Uhr wie unsere Mitglieder auf unserer Anlage spielen. Diese Regelung wurde für alle obigen Clubs gemeinsam eingeführt und gilt für alle Clubs. Belegt wird diese Stunde über die Magnetstreifen, die in allen Clubs eingeführt sind.

1.3.3 Gäste, Besucher und Touristen von außerhalb können nur mit einem TA TSV Mitglied auf der Anlage spielen und zwar: werktags bis 16:00 Uhr, samstags bis 12:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 12:00 Uhr.

Ab Beginn der Sommerferien sind Gäste zeitlich ohne Einschränkungen spielberechtigt. Dafür bitte ins Gästebuch eintragen. Es wird mit einer Gebühr von € 6,00/ pro Spieler und Stunde abgerechnet. Für Gästespiele gilt ebenfalls die Spiel- und Platzordnung.

1.3.3 Monats-Abo/Saison-Abo

Tennis-Interessierte haben die Möglichkeit mit einem Monats-Abo für 60,00 € auf unserer Anlage zu spielen (für Schüler, Studenten und Azubis 40,00 €). Weitere Möglichkeit ist ein einmaliges Saison-Abo (Schnupperjahr) für 100,00 €. Man erhält einen Schlüssel (Pfandgebühr 10,00 €) für die Anlage (Plätze und Sanitärräume) und ein Setzschild (Namensschild). Spielen mit Nichtmitgliedern ist möglich. Für diese gilt dann die allgemeine Gästespielregelung von 6,00 € pro Person und Stunde. Bezahlung entweder bar im Vereinsheim oder falls geschlossen, in einem Umschlag mit Namen und Datum im Eingangsbereich befindlichen Briefkasten.

1.4 Trainingsstunden dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die vom Vorstand dazu berechtigt wurden.

1.5 Änderungen im Mitgliederstatus sind bis spätestens 31.12. des vergehenden Jahres schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Danach eingehende Änderungsmitteilungen können in der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Spielordnung

2.1. Die Platzbelegung erfolgt durch Magnetstreifen an der Belegungstafel.

2.2 Belegt ist ein Platz nach Anhängen der Magnetstreifen, bei Einzel 2 und bei Doppel 4 Magnetstreifen. Es dürfen nur Magnetstreifen anwesender Personen angehängt werden. Die Benutzung fremder Namensschilder und das Verschieben von eingetragenen Spielen ist eine Benachteiligung wartender Vereinsmitglieder und daher nicht erlaubt.

2.3 Die Spielzeit beträgt für Einzel- und Doppelspiele jeweils 60 Minuten. Das Spritzen und Abziehen der Plätze gehört zur Spielzeit. Die Platzbelegung muss ohne Zeitverlust erfolgen.

2.4 Nach 60 Minuten darf abgelöst werden. Abgelöste Spieler können freie Plätze im Anschluss wieder belegen. Solange Plätze frei sind, kann nicht abgelöst werden. Automatisch dürfen Spieler in diesem Fall ohne Verschieben der Magnetstreifen bis zur Ablösung weiterspielen.

2.5 Die zeitlich fixierten Trainingszeiten werden durch den Aushang bekannt gegeben und müssen bei der Belegung beachtet werden. Trainingsstunden haben Vorrang. Die Trainer sind gehalten, ihre Fixtermine einzuhalten. Bei unvermeidbaren Änderungen sind sie zur entsprechenden Information verpflichtet.

 

 

3. Platzordnung

3.1 Die Plätze sind das Kapital der Tennisabteilung des TSV Fischbach. Die sorgsame Behandlung und Pflege ist daher Aufgabe jedes Mitglieds.

3.2 Die Tennisplätze dürfen nur mit Sandplatz-Tennisschuhen betreten werden.

3.3 Fahrzeuge, PKW, Motorräder, Mofas, Fahrräder u. ä. dürfen nur auf dem Parkplatz abgestellt werden. Für eventuelle Schäden kann vom Verein keine Haftung übernommen werden.

3.4 Verantwortlich für den Platzzustand, für die Freigabe und Sperrung der Plätze ist der Technikwart. Der technische Wart ist befugt, bei besonderen Umständen, einzelne Plätze zu sperren. Die Sperrung eines Platzes ist auf der Magnettafel und am Platzeingang besonders kenntlich gemacht.Wer derartig gesperrte Plätze bespielt, wird für den entstandenen Schaden, zumindest für die Wiederinstandsetzungskosten des Platzes haftbar gemacht.
Generell wird an jedes Mitglied appelliert, die Plätze nicht unter allen Umständen zu bespielen, sondern z. B. nach starken Regenfällen ein Abtrocknen der Plätze abzuwarten.

3.5 Vor jedem Spiel sind die Spieler verpflichtet, den Zustand des Platzes zu prüfen und bei Austrocknung zu spritzen. Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen und die Linien zu kehren. Der Platz ist in gepflegtem Zustand zu verlassen, unabhängig davon, ob er weiter bespielt wird oder nicht.

3.6 Der letzte Spieler, der die Anlage verlässt, schließt die Eingangstür zur Gesamt-Tennisanlage und zum Vereinsheim unabhängig von der Tageszeit ab.

3.7 Hunde sind innerhalb der Platzanlage an der Leine zu halten. Die Hundehalter müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Hunde die Anlage nicht verschmutzen. Im Vereinsheim ist das Führen von Hunden nicht erlaubt.

Diese Spiel- und Platzordnung kann keine Reglementierung für alle auftretenden Fälle sein. Sie soll jedoch zur Ordnung, Fairness und gegenseitiger Rücksichtnahme innerhalb unseres Sportgeschehens beitragen.Bei Verstößen gegen diese Spiel- und Platzordnung kann der Abteilungsausschuss entsprechende Maßnahmen beschließen (mündliche Verwarnung bis Spielverbot).